Kosten & Erstattung
Kosten & Erstattung
Die Praxis Gite ist eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Das bedeutet: mehr Zeit pro Termin, freie Wahl der Diagnostik – und eine Abrechnung, die Sie vorab kennen. Auf dieser Seite finden Sie alles Wesentliche zu Kosten und Erstattung.
Wie wird abgerechnet?
Alle ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet – mit Gebührenziffer und Steigerungsfaktor, abhängig von Aufwand und Schwierigkeit im Einzelfall. Pauschal- oder Paketpreise sind bei ärztlichen Leistungen rechtlich nicht zulässig; verbindlich ist immer die individuelle Vereinbarung. Damit Sie trotzdem planen können, gilt in meiner Praxis: Vor Beginn jeder Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Kostenübersicht für das vereinbarte Vorgehen.
Wer erstattet was?
- Privat Versicherte: Private Krankenversicherungen erstatten ärztliche GOÄ-Leistungen je nach Tarif ganz oder teilweise. Osteopathische Behandlungen durch eine Ärztin werden als ärztliche Leistung abgerechnet. Verbindliche Auskunft gibt Ihnen Ihre Versicherung – fragen Sie im Zweifel vorab mit der Kostenübersicht an.
- Beihilfeberechtigte: Die Beihilfe erstattet ärztliche Leistungen nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften; für den verbleibenden Anteil kann je nach Tarif Ihre private Restkostenversicherung aufkommen.
- Gesetzlich Versicherte: Gesetzlich versichert? Sie sind hier ausdrücklich willkommen. Sie zahlen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler exakt dieselben GOÄ-Sätze wie Privatversicherte, ohne Aufschlag. Alle Leistungen der Praxis stehen Ihnen offen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet privatärztliche Leistungen in der Regel nicht; manche Zusatzversicherungen (z. B. für Naturheilverfahren oder Osteopathie) beteiligen sich – ein Blick in Ihren Vertrag lohnt sich.
Warum eine Privatpraxis?
Als Privatpraxis plane ich Termine nach dem Umfang des Anliegens: ein Erstgespräch dauert 60 bis 90 Minuten, ein Folgetermin 45 bis 60 Minuten – Zeit für Anamnese, Untersuchung und Erklärung. Welche Diagnostik sinnvoll ist, ergibt sich aus Ihrer Fragestellung. Abgerechnet werden nach GOÄ die tatsächlich erbrachten ärztlichen Leistungen.
Was kostet ein Termin?
Zur Orientierung – die Beträge beziehen sich auf das ärztliche Gespräch mit Untersuchung:
- Erstgespräch (60 bis 90 Minuten): etwa 140 Euro
- Folge- und Kontrolltermine (45 bis 60 Minuten): etwa 120 Euro
Diese Beträge sind Orientierungswerte, keine Pauschalpreise. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte; maßgeblich sind die tatsächlich erbrachten Leistungen und der jeweilige Steigerungsfaktor. Verbindlich ist deshalb immer die individuelle Rechnung – und Sie erhalten vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenübersicht.
Weitere Fragen zu den Kosten
Weitere Antworten finden Sie auf der Seite Häufige Fragen; sonst fragen Sie mich gern direkt über die Kontaktseite.